GUGGSCHEINE
GUGGSCHEINE
Die Bad Boller Gutscheine
Bad Boller GUGGSCHEINE gibt es mit Werten von
20,00 Euro, 30,00 Euro und 50,00 Euro.
Sie sind in allen teilnehmenden Betrieben einlösbar. Unabhängig davon in welchem Betrieb sie gekauft wurden.
Hier können GUGGSCHEINE gekauft und eingelöst werden:
Informationen für den Verbraucher
zum Bad Boller GUGGSCHEIN
Der Bad Boller GUGGSCHEIN ist ein nicht personalisierter, übertragbarer Gutschein, mit der bei teilnehmenden Betrieben in Bad Boll (nachfolgend Akzeptanzstellen) bargeldlos bezahlt werden kann. Die Akzeptanzstellen sind an entsprechenden Kennzeichnungen am/im Laden zu erkennen.
Der GUGGSCHEIN hat eine Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellung.
Stand: 01.12.2023
Der GUGGSCHEIN ist eine Initiative des GHV Bad Boll für alle teilnehmenden Betriebe.
GUGGSCHEINE sind Gutscheine, die in allen teilnehmenden Betrieben in Bad Boll gekauft und eingelöst werden können. Die GUGGSCHEINE haben feste Werte.
Wesentliche Leistungsmerkmale des GUGGSCHEINS
Der Bad Boller GUGGSCHEIN ist ein nicht personalisierter, übertragbarer Gutschein, mit der bei teilnehmenden Betrieben in Bad Boll (nachfolgend Akzeptanzstellen) bargeldlos bezahlt werden kann. Die Akzeptanzstellen sind an entsprechenden Kennzeichnungen am/im Laden zu erkennen.
Die aktuell teilnehmenden Akzeptanzstellen können außerdem im Internet unter www.gugg-mal-rein.de abgefragt werden.
Der GUGGSCHEIN kann mit Werten von 20,- €, 30,- € und 50,- € erworben werden. Das Guthaben wird nicht verzinst.
Kauf der GUGGSCHEINE
Der Kauf eines GUGGSCHEINS ist in allen teilnehmenden Betrieben ohne zusätzliche Kosten möglich.
Einlösen des GUGGSCHEINS
Das Einlösen des GUGGSCHEINS kann zum Zeitpunkt der Einlösung in allen teilnehmenden Betrieben ohne zusätzliche Kosten erfolgen.
Die GUGGSCHEINE können nur bei einem Betrieb eingelöst werden. Die Teilung eines GUGGSCHEINS ist nicht möglich. Ebenso ist eine komplette Barauszahlung der GUGGSCHEIN-Summe ausgeschlossen. Kleine Restbeträge können von dem einlösenden Betrieb an den Endkunden ausgezahlt werden.
Der/die Kund:in hat keinen Rechtsanspruch über die Einlösungen des GUGGSCHEINS bei einem Betrieb, der zum Zeitpunkt des Kaufs des GUGGSCHEINS teilnahm, zwischenzeitlich aber als teilnehmender Betrieb ausgeschieden ist.
Gültigkeit
Der GUGGSCHEIN hat eine Gültigkeit von 3 Jahren nach Ausstellung.
Der GUGGSCHEIN ist nur gültig, wenn er von dem verkaufenden Betrieb auf der Rückseite mit Stempel, Unterschrift und Ausstellungsdatum versehen ist
Schutzmaßnahmen / Haftung
Der Gutschein ist nicht personalisiert und ist deshalb genauso sicher zu verwahren wie Bargeld. Da der Gutschein nicht personalisiert ist, kann er auch im Fall des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung nicht gesperrt werden. Das Risiko des Verlusts oder der missbräuchlichen Verwendung des Gutscheins durch einen Dritten trägt der/die Kund:in.
Rechtsordnung/Gerichtsstand
Der GHV ist Initiator der GUGGSCHEIN-Aktion. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem GHV Bad Boll e.V. besteht aus dem Kauf eines GUGGSCHEINS nicht.
Mit Kauf und Einlösung des GUGGSCHEINS geht der/die Käufer:in bzw. die einlösende Person einen Vertrag mit dem jeweils beteiligten Betrieb ein.
Für die Aufnahme von Beziehungen zum Kunden vor Vertragsschluss gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Auf den Vertragsschluss und auf den Vertrag zwischen dem Kunden und dem verkaufenden und einlösenden Betrieb findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Fragen zur GUGGSCHEIN-Aktion können gerne an den GHV Bad Boll e.V. mit dem Kontaktformular auf der GHV Homepage gerichtet werden unter:
https://www.ghv-bad-boll.de/kontakt/
Gewerbe- und Handelsverein
Bad Boll e.V.
Hauptstraße 38
73087 Bad Boll
Sie wollen am Bad Boller GUGGSCHEIN mitmachen oder diesen als Geschenk für Mitarbeitende und Kunden einsetzen?
Dann schreiben Sie uns über das